+151. Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute …
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151. Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute …
Bei der Bewertung der Eignung eines einzelnen Mitglieds des Leitungsorgans sollten Institute im selben Zeitraum auch die kollektive Eignung des Leitungsorgans gemäß Abschnitt 7 bewerten und ob die gesamte Zusammensetzung der Fachausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion angemessen ist.23 Insbesondere sollte bewertet werden, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung die Person zur kollektiven Eignung des Leitungsorgans beiträgt und ob die Zusammensetzung des Leitungsorgans insgesamt ein ausreichend breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen widerspiegelt, um die Tätigkeiten und Hauptrisiken des Instituts zu verstehen.
23 Bezüglich der Zusammensetzung von Ausschüssen siehe ferner die Leitlinien der EBA zur internen Governance.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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