+188. In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der …

188. In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der …

In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung nach Artikel 15 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU auf jeden Fall innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Antrags getroffen werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/