+188. In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der …
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188. In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der …
In den Fällen gemäß Absatz 181 muss eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung nach Artikel 15 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU auf jeden Fall innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Antrags getroffen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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