+198. Zuständige Behörden sollten die in den EBA- und ESMA-Datenbanken über Verwaltungsstrafen zur …
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198. Zuständige Behörden sollten die in den EBA- und ESMA-Datenbanken über Verwaltungsstrafen zur …
Zuständige Behörden sollten die in den EBA- und ESMA-Datenbanken über Verwaltungsstrafen zur Verfügung gestellten Informationen gemäß Artikel 69 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 71 der Richtlinie 2014/65/EU im Rahmen ihrer Eignungsbewertung berücksichtigen, indem sie Strafen in den letzten fünf Jahren gegen Institute, in denen die beurteilte Person Mitglied des Leitungsorgans oder Inhaber von Schlüsselfunktionen war, ermitteln und die Schwere der zugrunde liegenden Ursache und Verantwortlichkeit der beurteilten Person beachten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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