+203. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die …

203. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die …

Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden sollten die Verfahren beschreiben, die für den Austausch von Informationen über die Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und ihre Ersetzung anwendbar sind im Einklang mit Artikeln 27 und 28 sowie Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), und unter Berücksichtigung des Artikels 81 Absatz 2 der BRRD, wonach die zuständigen Behörden die Abwicklungsbehörden über die Entlassung eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans und die Bestellung eines oder mehrerer Mitglieder des Leitungsorgans gemäß Artikel 27 und 28 BRRD unterrichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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