+21. Um die in Absatz 14 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel …
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21. Um die in Absatz 14 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel …
Um die in Absatz 14 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel 325bc Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu erfüllen, sollten die Institute bewerten, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen der anhand der in das Modell einfließenden Daten geschätzten Volatilität eines Risikofaktors und der anhand eines der folgenden Preise geschätzten Volatilität dieses Risikofaktors besteht: - (a) der nachprüfbaren Preise, wie sie in den gemäß Artikel 325be der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu erlassenden technischen Regulierungsstandards definiert sind;
- (b) der Preise, die von den Handels- oder Abwicklungssystemen der Institute verwendet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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