+Anwendungsbereich
---+6. Diese Leitlinien gelten für in der Union zugelassene Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6. Diese Leitlinien gelten für in der Union zugelassene Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die …

Diese Leitlinien gelten für in der Union zugelassene Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Tochterunternehmen von Drittlandsgruppen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Nummer 64 der Richtlinie 2013/36/EU sind („Institute“), und für Zweigstellen, auf die in Artikel 21b Absatz 5 Buchstabe b der Richtlinie 2013/36/EU Bezug genommen wird („Zweigstellen der Drittlandsgruppe“).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/