+19. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um ihren …
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19. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um ihren …
EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um ihren jeweiligen zuständigen Behörden fristgerecht die vierteljährlichen Bewertungen zusammen mit allen begleitenden Finanzinformationen vorzulegen. Mit Einrichtung der zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen sollen die vierteljährlichen Bewertungen zusammen mit allen begleitenden Finanzinformationen nur mehr von den zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen bei der konsolidierenden Aufsichtsbehörde bzw. der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde eingereicht werden. Zweigstellen der Drittlandsgruppe sollen die in Absatz 17 genannten Informationen bei ihren zuständigen Behörden einreichen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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