+12. Auf der Grundlage der Informationen, die bei der Meldung eines Verstoßes gegen die …

12. Auf der Grundlage der Informationen, die bei der Meldung eines Verstoßes gegen die …

Auf der Grundlage der Informationen, die bei der Meldung eines Verstoßes gegen die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgelegt werden sowie der in Abschnitt 4.2 genannten Informationen und anderer Informationen, die der zuständigen Behörde zur Verfügung stehen, sollte die zuständige Behörde eine Bewertung basierend auf den in Abschnitt 4.1 dieser Leitlinien dargelegten Kriterien vornehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/