+16. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 …

16. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 …

Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 seitens des Instituts ein seltenes Ereignis ist. Bei der Prüfung sollten alle früheren Überschreitungen des Instituts berücksichtigt werden, die auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind, durch dasselbe Ereignis ausgelöst wurden oder denselben Kunden oder dieselbe Gruppe verbundener Kunden betreffen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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