+16. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 …
|
16. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 …
Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob die Überschreitung der Obergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 seitens des Instituts ein seltenes Ereignis ist. Bei der Prüfung sollten alle früheren Überschreitungen des Instituts berücksichtigt werden, die auf dieselbe Ursache zurückzuführen sind, durch dasselbe Ereignis ausgelöst wurden oder denselben Kunden oder dieselbe Gruppe verbundener Kunden betreffen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|