+31. Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze …

31. Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze …

Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze sollte die zuständige Behörde bei ihrer Bewertung zumindest die folgenden Elemente berücksichtigen:

  • a. Frühere Überschreitungen der Obergrenzen seitens des Instituts;
  • b. die Rechtzeitigkeit der Meldung der Überschreitung;
  • c. den Grund oder die Gründe für die Überschreitung;
  • d. die systematische Natur, die Komplexität und das Ausmaß der Überschreitung;
  • e. die möglichen Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtlage des Instituts;
  • f. die Gesamtrisikokonzentration im Anlagebuch des Instituts über verschiedene Gegenparteien;
  • g. die Art des Kunden oder der Gruppe verbundener Kunden und ihre Kreditwürdigkeit;
  • h. zur Wiedereinhaltung der Obergrenze bereits ergriffene Maßnahmen.

Frühere Überschreitungen der Obergrenzen seitens des Instituts

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/