+31. Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze …
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31. Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze …
Bei der Entscheidung über den angemessenen Zeitraum bis zur Wiedereinhaltung der Obergrenze sollte die zuständige Behörde bei ihrer Bewertung zumindest die folgenden Elemente berücksichtigen: - a. Frühere Überschreitungen der Obergrenzen seitens des Instituts;
- b. die Rechtzeitigkeit der Meldung der Überschreitung;
- c. den Grund oder die Gründe für die Überschreitung;
- d. die systematische Natur, die Komplexität und das Ausmaß der Überschreitung;
- e. die möglichen Auswirkungen auf die finanzielle Gesamtlage des Instituts;
- f. die Gesamtrisikokonzentration im Anlagebuch des Instituts über verschiedene Gegenparteien;
- g. die Art des Kunden oder der Gruppe verbundener Kunden und ihre Kreditwürdigkeit;
- h. zur Wiedereinhaltung der Obergrenze bereits ergriffene Maßnahmen.
Frühere Überschreitungen der Obergrenzen seitens des Instituts
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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