+45. Das Institut sollte die zuständige Behörde unverzüglich informieren, wenn einige der …
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45. Das Institut sollte die zuständige Behörde unverzüglich informieren, wenn einige der …
Das Institut sollte die zuständige Behörde unverzüglich informieren, wenn einige der vorgesehenen Maßnahmen nicht wie geplant realisiert werden können. Die zuständige Behörde sollte die Durchführung der Maßnahmen genau überwachen, um die tatsächliche und zeitnahe Wiedereinhaltung festzustellen Insbesondere sollte sie überwachen, ob die verschiedenen Meilensteine vollständig erreicht werden. Erreicht das Institut einen dieser Meilensteine nicht, sollte die zuständige Behörde von dem Institut verlangen, dass es diese Versäumnisse in angemessener Weise behebt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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