+23. Die Institute müssen die spezifischen Sanierungsplanindikatoren aufnehmen, die in der in Anhang …

23. Die Institute müssen die spezifischen Sanierungsplanindikatoren aufnehmen, die in der in Anhang …

Die Institute müssen die spezifischen Sanierungsplanindikatoren aufnehmen, die in der in Anhang II zu diesen Leitlinien enthaltenen Liste pro Kategorie aufgeführt sind, oder aber gegenüber den zuständigen Behörden zu deren Zufriedenheit begründen, weshalb die spezifischen Indikatoren für die Rechtsstruktur, das Risikoprofil, die Größe und/oder Komplexität des Instituts nicht relevant oder wegen der besonderen Eigenschaften des Marktes, in dem das Institut tätig ist, nicht angewendet werden können (es handelt sich also um eine widerlegliche Vermutung).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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