+26. Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren sollte: a. an das Geschäftsmodell und die …
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26. Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren sollte: a. an das Geschäftsmodell und die …
Das Rahmenwerk der Sanierungsplanindikatoren sollte: - a. an das Geschäftsmodell und die Strategie des Instituts angepasst und seinem Risikoprofil angemessen sein. Dabei sind die wichtigsten Schwachstellen anzugeben, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung der Finanzlage des Instituts am höchsten ist;
- b. der Rechtsform, Größe und Komplexität des jeweiligen Instituts angemessen sein. Insbesondere sollte die Anzahl der Indikatoren ausreichen, das Institut auf Verschlechterungen in den verschiedenen Bereichen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig sollte die Anzahl der Indikatoren gezielt ausgerichtet und für die Institute steuerbar sein;
- c. auf den allgemeinen Risikomanagementrahmen und die Indikatoren bestehender Liquiditäts- oder Kapitalnotfallpläne sowie die Indikatoren von Notfallplänen für die operative Fortführung des Geschäftsbetriebs abgestimmt sein;
- d. die regelmäßige Überwachung ermöglichen, wobei es in die Unternehmensführung des Instituts und die Eskalations- und Entscheidungsprozesse integriert sein sollte;
- e. zukunftsorientierte Indikatoren beinhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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