+33. Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem …
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33. Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem …
Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU eine Bewertung der Situation vornehmen sowie entscheiden, ob Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, und seine Entscheidung unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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