+33. Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem …

33. Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem …

Wird ein Sanierungsplanindikator überschritten, sollte das Leitungsorgan des Instituts außerdem gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU eine Bewertung der Situation vornehmen sowie entscheiden, ob Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, und seine Entscheidung unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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