+20. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe n) sollte, sofern die eingereichte Erweiterung die Art und das …
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20. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe n) sollte, sofern die eingereichte Erweiterung die Art und das …
Im Fall von Absatz 18 Buchstabe n) sollte, sofern die eingereichte Erweiterung die Art und das Risikoprofil des Kreditinstituts nicht wesentlich ändert, der Umfang des Bewertungsverfahrens durch die zuständigen Behörden beschränkt sein und sich auf die Auswirkungen der neuen zusätzlichen Tätigkeiten auf das gesamte Geschäftsmodell und auf die Fähigkeit konzentrieren, Aufsichtsanforderungen zu erfüllen, insbesondere die solide und umsichtige Führung des Kreditinstituts (insbesondere die Rentabilität der neuen Geschäftsfelder und die gesamte Tragfähigkeit des Geschäftsplans, die Eignung der Mitglieder der Geschäftsleitung in ihrer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion, der interne Kontrollrahmen und die IT-Systeme). Sie sollte auch die direkte Kenntnis der zuständigen Behörde über das Geschäftsmodell, das Risikoprofil und die aktuellen aufsichtsrechtlichen, finanziellen, geschäftlichen und betrieblichen Bedingungen des antragstellenden Kreditinstituts berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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