+57. In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung …
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57. In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung …
In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung können auf nationaler Ebene unterschiedliche Regelungen bestehen. Dementsprechend deckt die Zulassung, sofern Regelungen für eine „universelle Zulassung“ bestehen, alle Tätigkeiten ab, die in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführt sind und im Einklang mit nationalem Recht stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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