+123. Der vor Erteilung der Zulassung vollständig einzuzahlende Teil des Kapitals ist der höhere der …
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123. Der vor Erteilung der Zulassung vollständig einzuzahlende Teil des Kapitals ist der höhere der …
Der vor Erteilung der Zulassung vollständig einzuzahlende Teil des Kapitals ist der höhere der folgenden Beträge: - a) der gemäß Abschnitt 8.2 ermittelte Teil des Kapitals, der zur vollständigen Deckung des ersten Tätigkeitsjahres erforderlich ist (d. h die Eigenmittel, die zur vollständigen Erfüllung der Aufsichtsanforderungen während und am Ende der ersten zwölf Monate erforderlich sind, unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste für diesen Zeithorizont); oder
- b) das Anfangskapital zuzüglich der Verluste des ersten Jahres. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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