+137. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen …
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137. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen …
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen Behörden die Mitglieder des Leitungsorgans des Kreditinstituts einer Eignungsprüfung unterziehen und die Erteilung der Zulassung verweigern, wenn sie die Anforderungen gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU nicht erfüllen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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