+54. Sofern die Wertpapierfirma einen Vergütungsausschuss eingerichtet hat, sollte die Vergütung der …

54. Sofern die Wertpapierfirma einen Vergütungsausschuss eingerichtet hat, sollte die Vergütung der …

Sofern die Wertpapierfirma einen Vergütungsausschuss eingerichtet hat, sollte die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung in Compliance-Funktionen sowie der Risikomanagementfunktion und der Innenrevision, sofern eingerichtet, direkt vom Vergütungsausschuss überwacht werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter, denen die Durchführung der Risikomanagementverfahren übertragen wurde, sofern keine Risikomanagementfunktion eingerichtet wurde. Der Vergütungsausschuss sollte der Aufsichtsfunktion Empfehlungen zur Gestaltung des Vergütungspakets und zu der an die Mitglieder der Geschäftsleitung in Kontrollfunktionen zu zahlenden Vergütung unterbreiten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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