+55. Der Vergütungsausschuss sollte: a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum …
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55. Der Vergütungsausschuss sollte: a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum …
Der Vergütungsausschuss sollte: - a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum Entscheidungsprozess der Aufsichtsfunktion betreffend die Gestaltung und Umsetzung, Überwachung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -praxis haben;
- b. über angemessene finanzielle Mittel und ungehinderten Zugang zu allen Informationen und Daten der unabhängigen Kontrollfunktionen, einschließlich des Risikomanagements, verfügen;
- c. die ordnungsgemäße Einbeziehung der unabhängigen Kontroll- und sonstigen relevanten Funktionen (z. B. Personal- und Rechtsabteilung sowie strategische Planung) innerhalb der jeweiligen Fachgebiete sicherstellen und bei Bedarf externe Beratung in Anspruch nehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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