+2.3.3 Verfahrens- und Berichtswege
---+55. Der Vergütungsausschuss sollte: a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum …
---+56. Der Vergütungsausschuss sollte mit anderen Ausschüssen der Aufsichtsfunktion, deren Tätigkeiten …
---+57. Sofern eingerichtet, prüft der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des …
---+58. Wenn beide Ausschüsse eingerichtet wurden, sollte, sofern zutreffend, ein Mitglied des …
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2.3.3 Verfahrens- und Berichtswege
2.3.3 Verfahrens- und Berichtswege
1. Übersicht
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Regulierung |
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55. Der Vergütungsausschuss sollte: a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum …
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Der Vergütungsausschuss sollte: - a. Zugriff auf alle Daten und Informationen zum Entscheidungsprozess der Aufsichtsfunktion betreffend die Gestaltung und Umsetzung, Überwachung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -praxis haben;
- b. über angemessene finanzielle Mittel und ungehinderten Zugang zu allen Informationen und Daten der unabhängigen Kontrollfunktionen, einschließlich des Risikomanagements, verfügen;
- c. die ordnungsgemäße Einbeziehung der unabhängigen Kontroll- und sonstigen relevanten Funktionen (z. B. Personal- und Rechtsabteilung sowie strategische Planung) innerhalb der jeweiligen Fachgebiete sicherstellen und bei Bedarf externe Beratung in Anspruch nehmen.
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56. Der Vergütungsausschuss sollte mit anderen Ausschüssen der Aufsichtsfunktion, deren Tätigkeiten …
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Der Vergütungsausschuss sollte mit anderen Ausschüssen der Aufsichtsfunktion, deren Tätigkeiten sich auf die Gestaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren von Vergütungspolitik und -praxis auswirken können (z. B. Risiko-, Prüfungs- und Nominierungsausschuss), zusammenarbeiten und der Aufsichtsfunktion sowie gegebenenfalls der Gesellschafterversammlung angemessene Informationen über die ausgeübten Tätigkeiten bereitstellen.
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57. Sofern eingerichtet, prüft der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des …
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Sofern eingerichtet, prüft der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses, ob bei den durch die Vergütungspolitik und -praxis gebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahrscheinlichkeit sowie der Zeitpunkt von Einnahmen der Wertpapierfirma berücksichtigt werden.
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58. Wenn beide Ausschüsse eingerichtet wurden, sollte, sofern zutreffend, ein Mitglied des …
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Wenn beide Ausschüsse eingerichtet wurden, sollte, sofern zutreffend, ein Mitglied des Risikoausschusses an den Sitzungen des Vergütungsausschusses teilnehmen und umgekehrt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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