+144. Unabhängig davon, dass die Bindungsprämie erst nach Ablauf der Sperrfrist gewährt wird, sollte …
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144. Unabhängig davon, dass die Bindungsprämie erst nach Ablauf der Sperrfrist gewährt wird, sollte …
Unabhängig davon, dass die Bindungsprämie erst nach Ablauf der Sperrfrist gewährt wird, sollte die Bindungsprämie bei der Berechnung des Verhältnisses zwischen variablen und festen Vergütungskomponenten nach einer der nachfolgend genannten Methoden berücksichtigt werden: - a. Die Bindungsprämie wird in Jahresbeträge für jedes Jahr der Sperrfrist aufgeteilt und anteilig linear berechnet. Wenn die genaue Dauer der Sperrfrist vorab nicht bekannt ist, sollte die Wertpapierfirma einen Zeitraum festlegen und ordnungsgemäß dokumentieren, bei dem die Situation und die ergriffenen Maßnahmen zur Begründung der Zahlung einer Bindungsprämie berücksichtigt werden. Die Berechnung des Verhältnisses sollte auf dem festgelegten Zeitraum beruhen, oder
- b. die Bindungsprämie wird in voller Höhe in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Bindungsbedingung erfüllt ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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