+10. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Governance-Strukturen umfassen, ohne jedoch einer …

10. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Governance-Strukturen umfassen, ohne jedoch einer …

Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Governance-Strukturen umfassen, ohne jedoch einer bestimmten Struktur den Vorzug zu geben. Die Leitlinien greifen nicht in die allgemeine Verteilung der Befugnisse nach dem nationalen Gesellschaftsrecht ein. Demgemäß sollten sie ungeachtet der in den Mitgliedstaaten zugrunde liegenden Governance-Struktur (monistisches und/oder dualistisches Gesellschaftsmodell und/oder eine andere Struktur) angewandt werden. Das Leitungsorgan nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Ziffern 23 und 24 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollte so verstanden werden, dass es (geschäftsführende) Leitungs- und (nicht geschäftsführende) Aufsichtsfunktionen ausübt4 .


4 Siehe auch Erwägungsgrund 27 der Richtlinie (EU) 2019/2034.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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