+13. In Mitgliedstaaten, in denen manche Verantwortlichkeiten direkt von den Anteilseignern …

13. In Mitgliedstaaten, in denen manche Verantwortlichkeiten direkt von den Anteilseignern …

In Mitgliedstaaten, in denen manche Verantwortlichkeiten direkt von den Anteilseignern, Gesellschaftern oder Eigentümern der Wertpapierfirma anstelle des Leitungsorgans ausgeübt werden, sollten die Wertpapierfirmen sicherstellen, dass solche Verantwortlichkeiten und die entsprechenden Entscheidungen soweit möglich mit den vorliegenden für das Leitungsorgan geltenden Leitlinien in Einklang stehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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