+71. In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
|
71. In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen Strukturen, die keine klare wirtschaftliche Begründung oder keinen rechtlichen Zweck haben, oder Strukturen einrichten, die Anlass zu Bedenken geben könnten, dass sie möglicherweise für Zwecke in Verbindung mit Finanzkriminalität geschaffen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|