+102. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand …
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102. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand …
Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand, dass eine Person Anteilseigner einer Wertpapierfirma ist oder andere Leistungen der Wertpapierfirma in Anspruch nimmt, nicht dazu führen sollte, dass trotz Einhaltung einer angemessenen Geringfügigkeitsschwelle von einem Interessenkonflikt der Mitarbeiter ausgegangen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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