+110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …

110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …

Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt 11) und dem Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Leitungsorgans gemäß Absatz 107 sollte das Leitungsorgan einen Rahmen für die Ermittlung und den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten und dem Abschluss anderer Geschäfte, z. B. Börsengänge, Dienstleistungsvereinbarungen, Immobilientransaktionen und Auslagerungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien festlegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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