+110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
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110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt 11) und dem Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Leitungsorgans gemäß Absatz 107 sollte das Leitungsorgan einen Rahmen für die Ermittlung und den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten und dem Abschluss anderer Geschäfte, z. B. Börsengänge, Dienstleistungsvereinbarungen, Immobilientransaktionen und Auslagerungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien festlegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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