+126. Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen a. dokumentiert sein (z. B. …
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126. Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen a. dokumentiert sein (z. B. …
Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen - a. dokumentiert sein (z. B. Handbücher für Mitarbeiter);
- b. klare Regeln vorsehen, mit denen sichergestellt wird, dass Informationen über die Meldung und die gemeldeten Personen sowie den Verstoß vertraulich gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 behandelt werden, sofern nicht eine Offenlegung nach dem nationalen Recht im Rahmen weiterer Untersuchungen oder anschließender Gerichtsverfahren erforderlich ist;
- c. Mitarbeiter, die Bedenken äußern, vor einer Viktimisierung aufgrund der Tatsache, dass sie zu meldende Verstöße offengelegt haben, schützen;
- d. sicherstellen, dass potenzielle oder tatsächliche Verstöße bewertet und eskaliert werden, einschließlich, soweit angemessen, an die betreffende zuständige Behörde oder Strafverfolgungsbehörde;
- e. soweit möglich, sicherstellen, dass den Mitarbeitern, die potenzielle oder tatsächliche Verstöße gemeldet haben, der Erhalt der Information bestätigt wird;
- f. für die Weiterverfolgung des Ergebnisses einer Untersuchung zu einem gemeldeten Verstoß Sorge tragen und
- g. das Führen geeigneter Aufzeichnungen sicherstellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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