+17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
---+156. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
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17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
1. Übersicht
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Regulierung |
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156. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
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Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen erfüllt sein: - a. Die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen nehmen keine operativen Aufgaben wahr, die in einen Tätigkeitsbereich fallen, der von den internen Kontrollfunktionen überwacht und kontrolliert werden soll, sofern nicht nachgewiesen wird, dass unter Berücksichtigung der in Titel I für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgeführten Kriterien die internen Kontrollfunktionen weiterhin wirksam sind. In diesem Fall sollten die Wertpapierfirmen bewerten, ob die Wirksamkeit ihrer internen Kontrollfunktionen beeinträchtigt ist.
- b. Gegebenenfalls sind sie in organisatorischer Hinsicht von den Geschäftstätigkeiten, die sie überwachen und kontrollieren sollen, getrennt;
- c. die Vergütung der Mitarbeiter der internen Kontrollfunktionen sollte nicht an den Erfolg der Tätigkeiten gekoppelt sein, die von der internen Kontrollfunktion überwacht und kontrolliert werden, und sie sollte deren Objektivität auch nicht anderweitig beeinträchtigen können28 .
28 Siehe auch die Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik, abrufbar unter https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/remuneration/guidelines-on-sound-remuneration-policies .
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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