+4. Leitlinien
---+Titel I – Verhältnismäßigkeit
------+17. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den …
------+18. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen …
------+19. Bei der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der in Artikel 26 Absatz 3 der …
------+20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
------+21. Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltete juristische Personen …
---+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
---+1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
------+22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …
------+23. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
------+24. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
------+25. Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und …
------+26. Bei der Festlegung, Genehmigung und Kontrolle der Umsetzung der in Absatz 25 aufgeführten …
------+27. Das Leitungsorgan sollte die Offenlegung und die Kommunikation mit externen Interessenträgern …
------+28. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
------+29. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
------+30. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
------+31. Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
---+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
------+32. In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer …
------+33. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
------+34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
------+35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
---+3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
------+36. Die Rolle der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Überwachung …
------+37. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
------+38. Unbeschadet der nach dem geltenden nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
---+4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
------+39. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen …
------+40. Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten …
------+41. Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die …
------+42. Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass …
------+43. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern …
---+5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
---+5.1 Einrichtung von Ausschüssen
------+44. Gemäß Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034, und sofern im nationalen Recht nicht etwas …
------+45. Wenn kein Risikoausschuss eingerichtet wird, sind die Bezugnahmen in diesen Leitlinien …
------+46. Die Wertpapierfirmen können unter Berücksichtigung der in Titel I dieser Leitlinien …
------+47. Die Wertpapierfirmen sollten eine klare Zuweisung und Aufteilung von Pflichten und Aufgaben …
------+48. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
---+5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
------+49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
------+50. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
------+51. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 oder nach nationalem Recht eingesetzt …
------+52. Der Risikoausschuss sollte sich aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Leitungsorgans in …
------+53. Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied …
---+5.3 Verfahren der Ausschüsse
------+54. Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht …
------+55. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes …
------+56. Die Mitglieder von Ausschüssen sollten sich an offenen und kritischen Diskussionen beteiligen …
------+57. Die Ausschüsse sollten die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen sowie deren wichtigste …
------+58. Der Risikoausschuss sollte mindestens a. Zugang zu allen maßgeblichen Informationen und Daten …
---+5.4 Rolle des Risikoausschusses
------+59. Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens a. das Leitungsorgan in seiner …
------+60. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
---+Titel III – Rahmenwerk für die Governance
---+6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
---+6.1 Organisatorischer Rahmen
------+61. Das Leitungsorgan einer Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass die Wertpapierfirma über …
------+62. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über die …
------+63. Durch die Struktur der Wertpapierfirma sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken …
------+64. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
---+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
------+65. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der …
------+66. Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
------+67. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und …
------+68. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische …
------+69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
---+6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
------+70. Die Wertpapierfirmen sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente …
------+71. In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
------+72. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
------+73. Die Wertpapierfirmen sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre …
------+74. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die …
------+75. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften und …
------+76. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Ausführung von nicht standardisierten oder intransparenten …
---+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
------+77. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und …
------+78. Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt …
------+79. Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der …
------+80. Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen …
------+81. Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die …
------+82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
------+83. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden …
------+84. Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
---+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
---+8 Risikokultur
------+85. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
------+86. Die Wertpapierfirmen sollten eine integrierte und unternehmensweite Risikokultur auf der …
------+87. Die Wertpapierfirmen sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und …
------+88. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
------+89. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
---+9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
------+90. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
------+91. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
------+92. Die Richtlinien der Wertpapierfirmen sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter …
------+93. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der stabilen Governance-Regelungen der …
------+94. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese …
------+95. Die Wertpapierfirmen sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
---+10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
------+96. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
------+97. Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
---+11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
------+98. Unbeschadet Artikel 23 der Richtlinie 2014/65/EU sowie Abschnitt 3 des Kapitels 2 der …
------+99. Die Richtlinien sollten auf die Ermittlung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter abzielen …
------+100. Für Interessenkonflikte, die aufgrund von Beziehungen aus der Vergangenheit bestehen können …
------+101. Die Richtlinien sollten zumindest die folgenden Situationen oder Beziehungen abdecken, in …
------+102. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand …
------+103. In den Richtlinien sollten die Verfahren für die Berichterstattung und Kommunikation an die …
------+104. In den Richtlinien sollte zwischen Interessenkonflikten unterschieden werden, die …
------+105. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
------+106. Die Richtlinien sollten insbesondere das Risiko von Interessenkonflikten auf Ebene des …
------+107. Bei der Minderung ermittelter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten …
------+108. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der …
------+109. Ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auf Ebene des Leitungsorgans, sei es …
---+11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
------+110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
------+111. Wertpapierfirmen sollten zusätzliche Kategorien von verbundenen Parteien in Erwägung ziehen …
------+112. Durch den Rahmen für Interessenkonflikte sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen …
------+113. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
------+114. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …
------+115. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
------+116. Bei einer Entscheidung über ein Darlehen oder ein anderes Geschäft mit einem Mitglied des …
------+117. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …
---+11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
------+118. Im Sinne des Artikels 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten Wertpapierfirmen die Daten über …
------+119. Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Dokumentation aller Darlehen an Mitglieder …
---+12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
------+120. Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
------+121. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
------+122. Die Warnverfahren sollten allen Mitarbeitern einer Wertpapierfirma zugänglich gemacht werden.
------+123. Die von Mitarbeitern über die Warnverfahren bereitgestellten Informationen sollten, falls …
------+124. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet …
------+125. Die Wertpapierfirmen sollten zudem Personen, über die eine Meldung gemacht wurde, vor etwaigen …
------+126. Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen a. dokumentiert sein (z. B. …
---+13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
------+127. Gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die zuständigen Behörden wirksame und …
------+128. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
---+Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
---+14 Interner Kontrollrahmen
------+129. Die Wertpapierfirmen sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …
------+130. Der interne Kontrollrahmen der betreffenden Wertpapierfirma sollte auf individueller Basis an …
------+131. Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen …
------+132. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
------+133. Der interne Kontrollrahmen einer Wertpapierfirma sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame …
---+15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
------+134. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+135. Eine Wertpapierfirma sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten …
------+136. Die Wertpapierfirmen sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
------+137. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
------+138. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte …
---+16 Risikomanagementrahmen
------+139. Als Teil des gesamten internen Kontrollrahmens sollten die Wertpapierfirmen über einen …
------+140. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite …
------+141. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
------+142. Der Risikomanagementrahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
------+143. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte eine Wertpapierfirma …
------+144. Die Wertpapierfirmen sollten bedenken, dass die Ergebnisse von quantitativen …
------+145. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein bei der …
------+146. Die Wertpapierfirmen sollten sich der Grenzen von Modellen und Metriken voll und ganz bewusst …
------+147. Neben den eigenen Bewertungen der Wertpapierfirmen können die Wertpapierfirmen auch externe …
------+148. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
------+149. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
---+17 Interne Kontrollfunktionen
------+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
------+151. Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision …
------+152. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die …
---+17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
------+153. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
------+154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
------+155. Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters …
---+17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
------+156. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
---+17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
------+157. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
------+158. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IT-Systeme und Unterstützung zur Verfügung …
---+18 Risikomanagementfunktion
------+159. Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die …
------+160. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
------+161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
------+162. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+163. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der …
------+164. In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein …
------+165. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
---+18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
------+166. Die Risikomanagementfunktion sollte frühzeitig und aktiv in die Erarbeitung einer …
------+167. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
---+18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
------+168. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die …
------+169. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit der …
---+18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
------+170. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
------+171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
------+172. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
------+173. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
------+174. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der …
------+175. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
------+176. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …
---+18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten
------+177. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit bzw. die Risikolimite …
------+178. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, sicherzustellen, dass …
---+18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
------+179. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …
------+180. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
------+181. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
------+182. Die Wertpapierfirmen sollten solide Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …
---+19 Compliance-Funktion
------+183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …
------+184. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
------+185. Die Mitarbeiter der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und …
------+186. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
------+187. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
------+188. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
------+189. Wertpapierfirmen sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
------+190. Die Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochterunternehmen und …
---+20 Interne Revision
------+191. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
------+192. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
------+193. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
------+194. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
------+195. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen der Wertpapierfirma nach …
------+196. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse prüfen, damit die …
------+197. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten unternehmensweiten Zugang zu allen …
------+198. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
------+199. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
------+200. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
------+201. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens …
---+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
------+202. Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …
------+203. Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
------+204. Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen …
------+205. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
------+206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …
------+207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …
---+Titel VII – Transparenz
------+208. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern einer …
------+209. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
------+210. Falls die zuständigen Behörden von den Mutterunternehmen nach Artikel 44 der Richtlinie (EU) …
------+211. Die Veröffentlichung sollte mindestens Folgendes umfassen: a. eine Übersicht über die interne …

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Titel I – Verhältnismäßigkeit

Titel I – Verhältnismäßigkeit

Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse

Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse

1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans

1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans

2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans

2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans

3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans

3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans

4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans

4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans

5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion

5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion

5.1 Einrichtung von Ausschüssen

5.1 Einrichtung von Ausschüssen

5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse

5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse

5.3 Verfahren der Ausschüsse

5.3 Verfahren der Ausschüsse

5.4 Rolle des Risikoausschusses

5.4 Rolle des Risikoausschusses

Titel III – Rahmenwerk für die Governance

Titel III – Rahmenwerk für die Governance

6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur

6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur

6.1 Organisatorischer Rahmen

6.1 Organisatorischer Rahmen

6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)

6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)

6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten

6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten

7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe

7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe

Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln

Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln

8 Risikokultur

8 Risikokultur

9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex

9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex

10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene

10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene

11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter

11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter

11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien

11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien

11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen

11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen

12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)

12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)

13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden

13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden

Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen

Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen

14 Interner Kontrollrahmen

14 Interner Kontrollrahmen

15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens

15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens

16 Risikomanagementrahmen

16 Risikomanagementrahmen

17 Interne Kontrollfunktionen

17 Interne Kontrollfunktionen

17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen

17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen

17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen

17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen

17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen

17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen

18 Risikomanagementfunktion

18 Risikomanagementfunktion

18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen

18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen

18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen

18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen

18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken

18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken

18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten

18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten

18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion

18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion

19 Compliance-Funktion

19 Compliance-Funktion

20 Interne Revision

20 Interne Revision

Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

Titel VII – Transparenz

Titel VII – Transparenz

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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