+4. Leitlinien
---+Titel I – Verhältnismäßigkeit
------+17. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den …
------+18. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen …
------+19. Bei der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der in Artikel 26 Absatz 3 der …
------+20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
------+21. Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltete juristische Personen …
---+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
---+1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
------+22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …
------+23. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
------+24. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
------+25. Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und …
------+26. Bei der Festlegung, Genehmigung und Kontrolle der Umsetzung der in Absatz 25 aufgeführten …
------+27. Das Leitungsorgan sollte die Offenlegung und die Kommunikation mit externen Interessenträgern …
------+28. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
------+29. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
------+30. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
------+31. Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
---+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
------+32. In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer …
------+33. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
------+34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
------+35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
---+3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
------+36. Die Rolle der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Überwachung …
------+37. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
------+38. Unbeschadet der nach dem geltenden nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
---+4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
------+39. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen …
------+40. Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten …
------+41. Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die …
------+42. Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass …
------+43. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern …
---+5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
---+5.1 Einrichtung von Ausschüssen
------+44. Gemäß Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034, und sofern im nationalen Recht nicht etwas …
------+45. Wenn kein Risikoausschuss eingerichtet wird, sind die Bezugnahmen in diesen Leitlinien …
------+46. Die Wertpapierfirmen können unter Berücksichtigung der in Titel I dieser Leitlinien …
------+47. Die Wertpapierfirmen sollten eine klare Zuweisung und Aufteilung von Pflichten und Aufgaben …
------+48. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
---+5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
------+49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
------+50. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
------+51. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 oder nach nationalem Recht eingesetzt …
------+52. Der Risikoausschuss sollte sich aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Leitungsorgans in …
------+53. Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied …
---+5.3 Verfahren der Ausschüsse
------+54. Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht …
------+55. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes …
------+56. Die Mitglieder von Ausschüssen sollten sich an offenen und kritischen Diskussionen beteiligen …
------+57. Die Ausschüsse sollten die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen sowie deren wichtigste …
------+58. Der Risikoausschuss sollte mindestens a. Zugang zu allen maßgeblichen Informationen und Daten …
---+5.4 Rolle des Risikoausschusses
------+59. Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens a. das Leitungsorgan in seiner …
------+60. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
---+Titel III – Rahmenwerk für die Governance
---+6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
---+6.1 Organisatorischer Rahmen
------+61. Das Leitungsorgan einer Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass die Wertpapierfirma über …
------+62. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über die …
------+63. Durch die Struktur der Wertpapierfirma sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken …
------+64. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
---+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
------+65. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der …
------+66. Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
------+67. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und …
------+68. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische …
------+69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
---+6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
------+70. Die Wertpapierfirmen sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente …
------+71. In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
------+72. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
------+73. Die Wertpapierfirmen sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre …
------+74. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die …
------+75. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften und …
------+76. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Ausführung von nicht standardisierten oder intransparenten …
---+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
------+77. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und …
------+78. Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt …
------+79. Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der …
------+80. Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen …
------+81. Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die …
------+82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
------+83. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden …
------+84. Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
---+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
---+8 Risikokultur
------+85. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
------+86. Die Wertpapierfirmen sollten eine integrierte und unternehmensweite Risikokultur auf der …
------+87. Die Wertpapierfirmen sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und …
------+88. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
------+89. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
---+9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
------+90. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
------+91. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
------+92. Die Richtlinien der Wertpapierfirmen sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter …
------+93. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der stabilen Governance-Regelungen der …
------+94. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese …
------+95. Die Wertpapierfirmen sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
---+10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
------+96. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
------+97. Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
---+11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
------+98. Unbeschadet Artikel 23 der Richtlinie 2014/65/EU sowie Abschnitt 3 des Kapitels 2 der …
------+99. Die Richtlinien sollten auf die Ermittlung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter abzielen …
------+100. Für Interessenkonflikte, die aufgrund von Beziehungen aus der Vergangenheit bestehen können …
------+101. Die Richtlinien sollten zumindest die folgenden Situationen oder Beziehungen abdecken, in …
------+102. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand …
------+103. In den Richtlinien sollten die Verfahren für die Berichterstattung und Kommunikation an die …
------+104. In den Richtlinien sollte zwischen Interessenkonflikten unterschieden werden, die …
------+105. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
------+106. Die Richtlinien sollten insbesondere das Risiko von Interessenkonflikten auf Ebene des …
------+107. Bei der Minderung ermittelter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten …
------+108. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der …
------+109. Ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auf Ebene des Leitungsorgans, sei es …
---+11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
------+110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
------+111. Wertpapierfirmen sollten zusätzliche Kategorien von verbundenen Parteien in Erwägung ziehen …
------+112. Durch den Rahmen für Interessenkonflikte sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen …
------+113. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
------+114. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …
------+115. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
------+116. Bei einer Entscheidung über ein Darlehen oder ein anderes Geschäft mit einem Mitglied des …
------+117. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …
---+11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
------+118. Im Sinne des Artikels 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten Wertpapierfirmen die Daten über …
------+119. Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Dokumentation aller Darlehen an Mitglieder …
---+12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
------+120. Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
------+121. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
------+122. Die Warnverfahren sollten allen Mitarbeitern einer Wertpapierfirma zugänglich gemacht werden.
------+123. Die von Mitarbeitern über die Warnverfahren bereitgestellten Informationen sollten, falls …
------+124. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet …
------+125. Die Wertpapierfirmen sollten zudem Personen, über die eine Meldung gemacht wurde, vor etwaigen …
------+126. Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen a. dokumentiert sein (z. B. …
---+13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
------+127. Gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die zuständigen Behörden wirksame und …
------+128. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
---+Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
---+14 Interner Kontrollrahmen
------+129. Die Wertpapierfirmen sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …
------+130. Der interne Kontrollrahmen der betreffenden Wertpapierfirma sollte auf individueller Basis an …
------+131. Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen …
------+132. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
------+133. Der interne Kontrollrahmen einer Wertpapierfirma sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame …
---+15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
------+134. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
------+135. Eine Wertpapierfirma sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten …
------+136. Die Wertpapierfirmen sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
------+137. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
------+138. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte …
---+16 Risikomanagementrahmen
------+139. Als Teil des gesamten internen Kontrollrahmens sollten die Wertpapierfirmen über einen …
------+140. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite …
------+141. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
------+142. Der Risikomanagementrahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
------+143. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte eine Wertpapierfirma …
------+144. Die Wertpapierfirmen sollten bedenken, dass die Ergebnisse von quantitativen …
------+145. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein bei der …
------+146. Die Wertpapierfirmen sollten sich der Grenzen von Modellen und Metriken voll und ganz bewusst …
------+147. Neben den eigenen Bewertungen der Wertpapierfirmen können die Wertpapierfirmen auch externe …
------+148. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
------+149. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
---+17 Interne Kontrollfunktionen
------+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
------+151. Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision …
------+152. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die …
---+17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
------+153. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
------+154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
------+155. Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters …
---+17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
------+156. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
---+17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
------+157. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
------+158. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IT-Systeme und Unterstützung zur Verfügung …
---+18 Risikomanagementfunktion
------+159. Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die …
------+160. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
------+161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
------+162. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
------+163. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der …
------+164. In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein …
------+165. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
---+18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
------+166. Die Risikomanagementfunktion sollte frühzeitig und aktiv in die Erarbeitung einer …
------+167. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
---+18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
------+168. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die …
------+169. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit der …
---+18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
------+170. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
------+171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
------+172. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
------+173. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
------+174. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der …
------+175. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
------+176. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …
---+18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten
------+177. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit bzw. die Risikolimite …
------+178. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, sicherzustellen, dass …
---+18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
------+179. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …
------+180. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
------+181. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
------+182. Die Wertpapierfirmen sollten solide Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …
---+19 Compliance-Funktion
------+183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …
------+184. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
------+185. Die Mitarbeiter der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und …
------+186. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
------+187. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
------+188. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
------+189. Wertpapierfirmen sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
------+190. Die Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochterunternehmen und …
---+20 Interne Revision
------+191. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
------+192. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
------+193. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
------+194. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
------+195. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen der Wertpapierfirma nach …
------+196. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse prüfen, damit die …
------+197. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten unternehmensweiten Zugang zu allen …
------+198. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
------+199. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
------+200. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
------+201. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens …
---+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
------+202. Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …
------+203. Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
------+204. Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen …
------+205. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
------+206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …
------+207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …
---+Titel VII – Transparenz
------+208. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern einer …
------+209. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
------+210. Falls die zuständigen Behörden von den Mutterunternehmen nach Artikel 44 der Richtlinie (EU) …
------+211. Die Veröffentlichung sollte mindestens Folgendes umfassen: a. eine Übersicht über die interne …
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4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Titel I – Verhältnismäßigkeit
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Titel I – Verhältnismäßigkeit
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Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
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Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
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1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
|
1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
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2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
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3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
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3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
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4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
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4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
|
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5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
|
5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
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|
5.1 Einrichtung von Ausschüssen
|
5.1 Einrichtung von Ausschüssen
|
|
5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
|
5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
|
|
5.3 Verfahren der Ausschüsse
|
5.3 Verfahren der Ausschüsse
|
|
5.4 Rolle des Risikoausschusses
|
5.4 Rolle des Risikoausschusses
|
|
Titel III – Rahmenwerk für die Governance
|
Titel III – Rahmenwerk für die Governance
|
|
6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
|
6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
|
|
6.1 Organisatorischer Rahmen
|
6.1 Organisatorischer Rahmen
|
|
6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
|
6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
|
|
6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
|
6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
|
|
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
|
7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
|
|
Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
|
Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
|
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8 Risikokultur
|
8 Risikokultur
|
|
9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
|
9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
|
|
10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
|
10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
|
|
11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
|
11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
|
|
11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
|
11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
|
|
11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
|
11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
|
|
12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
|
12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
|
|
13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
|
13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
|
|
Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
|
Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
|
|
14 Interner Kontrollrahmen
|
14 Interner Kontrollrahmen
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|
15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
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16 Risikomanagementrahmen
|
16 Risikomanagementrahmen
|
|
17 Interne Kontrollfunktionen
|
17 Interne Kontrollfunktionen
|
|
17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
|
17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
|
|
17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
|
17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
|
|
17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
|
17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
|
|
18 Risikomanagementfunktion
|
18 Risikomanagementfunktion
|
|
18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
|
18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
|
|
18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
|
18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
|
|
18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
|
18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
|
|
18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten
|
18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten
|
|
18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
|
18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
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19 Compliance-Funktion
|
19 Compliance-Funktion
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20 Interne Revision
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20 Interne Revision
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Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
|
Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
|
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Titel VII – Transparenz
|
Titel VII – Transparenz
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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