+12. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die …
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12. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die …
Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die Informationen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gesammelt bzw. erstellt haben und die für die Ausübung der Aufgaben der anderen Behörde relevant sind, untereinander sowie mit den zentralen Meldestellen austauschen. Der Informationsaustausch sollte auf Ersuchen und auf eigene Initiative stattfinden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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