+39. Alle Informationen, die gemäß den Bestimmungen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch …
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39. Alle Informationen, die gemäß den Bestimmungen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch …
Alle Informationen, die gemäß den Bestimmungen über Zusammenarbeit und Informationsaustausch von Artikel 117 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU erhalten werden, sind gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften zu verwenden bzw. weiterzugeben. Soweit dies von den anwendbaren Rechtsvorschriften gefordert wird, ist eine vorherige Zustimmung einzuholen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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