+50. Mit dem Ersuchen um Information sollte die ersuchende für die prudentielle Aufsicht zuständige …
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50. Mit dem Ersuchen um Information sollte die ersuchende für die prudentielle Aufsicht zuständige …
Mit dem Ersuchen um Information sollte die ersuchende für die prudentielle Aufsicht zuständige Behörde alle relevanten Informationen übermitteln, die mit der Anzeige gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU zur Verfügung gestellt wurden oder im Zusammenhang damit stehen. In dem Ersuchen sollten juristische und natürliche Personen klar identifiziert werden, um sicherzustellen, dass Daten für die richtige Person zur Verfügung gestellt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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