+19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …

19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …

Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine Führungskraft benennen, die letztendlich für die zur Erfüllung der Richtlinie (EU) 2015/849 erforderliche Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist und über ausreichend Zeit, Ressourcen und Befugnisse verfügt, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/