+19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …
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19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …
Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine Führungskraft benennen, die letztendlich für die zur Erfüllung der Richtlinie (EU) 2015/849 erforderliche Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist und über ausreichend Zeit, Ressourcen und Befugnisse verfügt, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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