+73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …
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73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …
Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an Dienstleistungserbringer, die in Drittländern niedergelassen sind, sollte zusätzlichen Schutzmaßnahmen unterliegen, um sicherzustellen, dass angesichts des Standorts des Dienstleistungserbringers durch die Auslagerung weder ein höheres Risiko einer Nichteinhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen entsteht noch die zuständige Behörde daran gehindert wird, ihre Aufsichtsbefugnis bezüglich des Dienstleistungserbringers auszuüben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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