+73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …

73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …

Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an Dienstleistungserbringer, die in Drittländern niedergelassen sind, sollte zusätzlichen Schutzmaßnahmen unterliegen, um sicherzustellen, dass angesichts des Standorts des Dienstleistungserbringers durch die Auslagerung weder ein höheres Risiko einer Nichteinhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen entsteht noch die zuständige Behörde daran gehindert wird, ihre Aufsichtsbefugnis bezüglich des Dienstleistungserbringers auszuüben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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