+1.3 Kreis der Institute für den Vergleich der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis
---+19. Die zuständigen Behörden sollten Daten zu den gebilligten höheren Höchstwerten für das …
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1.3 Kreis der Institute für den Vergleich der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis
1.3 Kreis der Institute für den Vergleich der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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19. Die zuständigen Behörden sollten Daten zu den gebilligten höheren Höchstwerten für das …
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Die zuständigen Behörden sollten Daten zu den gebilligten höheren Höchstwerten für das Verhältnis von allen Instituten, deren Anteilseigner die Anwendung eines Verhältnisses zwischen der festen und der variablen Komponente der Vergütung von über 100 % gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii der Richtlinie 2013/36/EU gebilligt haben, auf Einzelinstitutsebene erheben, aggregieren und der EBA übermitteln.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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