+50. Institute, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten das …
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50. Institute, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten das …
Institute, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle auf Einzelinstitutsebene unter Berücksichtigung der Mitarbeiter berechnen, wobei auch die Mitarbeiter einzubeziehen sind, die in Zweigniederlassungen im selben Mitgliedstaat beschäftigt sind und die ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem das Institut seinen Sitz hat. Mitarbeiter, die hauptsächlich in Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland tätig sind, sollten nicht berücksichtigt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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