+1. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung hinsichtlich der Daten zur Vergütung unterliegen
---+13. Die zuständigen Behörden sollten mindestens die Daten zur Vergütungen der drei größten …
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1. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung hinsichtlich der Daten zur Vergütung unterliegen
1. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung hinsichtlich der Daten zur Vergütung unterliegen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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13. Die zuständigen Behörden sollten mindestens die Daten zur Vergütungen der drei größten …
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Die zuständigen Behörden sollten mindestens die Daten zur Vergütungen der drei größten Wertpapierfirmen gemessen an den Gesamtaktiva in ihren Mitgliedstaaten erheben und der EBA übermitteln, wobei, soweit möglich, eine Abdeckung von mindestens 50 % der aggregierten Gesamtaktiva aller Wertpapierfirmen in dem betreffenden Mitgliedstaat sichergestellt werden sollte. Diese Daten sollten keine Wertpapierfirmen einschließen, die Tochterunternehmen von Wertpapierfirmen sind, für die Daten auf konsolidierter Ebene erhoben werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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