+33. Wenn identifizierte Mitarbeiter vor dem Ende des Geschäftsjahres aus der Wertpapierfirma …

33. Wenn identifizierte Mitarbeiter vor dem Ende des Geschäftsjahres aus der Wertpapierfirma …

Wenn identifizierte Mitarbeiter vor dem Ende des Geschäftsjahres aus der Wertpapierfirma ausgeschieden sind, sollte die für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung, einschließlich Abfindungen und aller anderen Formen einer Vergütung, angegeben werden, während die Mitarbeiter, deren Vertrag bereits vor dem Ende des Geschäftsjahres beendet wurde, nicht in die Zahl der gemeldeten identifizierten Mitarbeiter einbezogen werden sollten. Identifizierte Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit in der Wertpapierfirma während des Geschäftsjahres aufgenommen haben, sollten unter Berücksichtigung ihrer vertraglichen Arbeitszeitregelungen in die Zahl der identifizierten Mitarbeiter aufgenommen werden (z. B. in Vollzeit tätige Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres eingestellt wurden, werden am Ende des Geschäftsjahres immer mit „1“ berücksichtigt), und die diesen identifizierten Mitarbeitern für das Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung sollte übermittelt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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