+9. Bei Wertpapierfirmengruppen, einschließlich Gruppen mit in Drittländern ansässigen Unternehmen …

9. Bei Wertpapierfirmengruppen, einschließlich Gruppen mit in Drittländern ansässigen Unternehmen …

Bei Wertpapierfirmengruppen, einschließlich Gruppen mit in Drittländern ansässigen Unternehmen, sollten verfahrenstechnische Anforderungen in koordinierter Weise innerhalb der nach Artikel 48 der Richtlinie (EU) 2019/2034 eingerichteten Aufsichtskollegien angewendet werden. In Titel 11 wird ausführlich erläutert, wie die vorliegenden Leitlinien auf grenzüberschreitend tätige Gruppen und ihre Unternehmen angewandt werden sollen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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