+16. Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des …

16. Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des …

Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dienen (wie in Abschnitt 2.4 dargelegt) und nicht als Mittel zur Wiedergabe der Qualität einer Wertpapierfirma.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/