+16. Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des …
|
16. Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des …
Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dienen (wie in Abschnitt 2.4 dargelegt) und nicht als Mittel zur Wiedergabe der Qualität einer Wertpapierfirma.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|