+56. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

56. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …

Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für Wertpapierfirmen der Kategorie 2 sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden:

  • a. die Schlüsselindikatoren vierteljährlich überwachen;
  • b. die Bewertungen aller einzelnen SREP-Elemente mindestens einmal alle drei Jahre aktualisieren;
  • c. das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung der Wertpapierfirma mindestens mit derselben Häufigkeit einbeziehen, in der die Bewertung aller SREP-Elemente erfolgt.

2.4.3 Wertpapierfirmen der Kategorie 3

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/