+91. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 bis 4.6 beschriebenen Analysen sollten die …

91. Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 bis 4.6 beschriebenen Analysen sollten die …

Nach Durchführung der in den Abschnitten 4.4 bis 4.6 beschriebenen Analysen sollten die zuständigen Behörden die Nachhaltigkeit der Strategie der Wertpapierfirma über einen zukunftsgerichteten Zeitraum beurteilen oder ihre Beurteilung aktualisieren. Hierbei sollten ihre strategischen Pläne und finanziellen Prognosen sowie die aufsichtliche Bewertung des Geschäftsumfelds herangezogen werden. Ein solcher zukunftsgerichteter Zeitraum sollte mindestens drei Jahre umfassen, könnte jedoch in Einklang mit dem in Titel 2 festgelegten Grundsatz des Mindestmaßes an Überwachung verlängert werden, um der nächsten erwarteten vollständigen SREP-Bewertung gerecht zu werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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