+110. Gemäß Artikel 26 und 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den EBA-Leitlinien zur internen …
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110. Gemäß Artikel 26 und 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den EBA-Leitlinien zur internen …
Gemäß Artikel 26 und 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und den EBA-Leitlinien zur internen Governance sowie den gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen sollten die zuständigen Behörden mindestens bewerten, ob: - a. Regelungen, die die individuelle und kollektive Eignung des Leitungsorgans sowie die individuelle Eignung der Inhaber von Schlüsselfunktionen sicherstellen sollen, eingeführt sind und bei Ernennung, beim Eintreten wesentlicher Änderungen sowie fortlaufend wirksam umgesetzt werden, einschließlich einer Benachrichtigung der jeweils zuständigen Behörden;
- b. die Zusammensetzung des Leitungsorgans angemessen ist und das Leitungsorgan seine Aufgaben wirksam wahrnimmt;
39 - c. eine wirksame Interaktion zwischen dem Leitungsorgan in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion besteht;
- d. das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Geschäft angemessen leitet und die Aufsichtsfunktion die Entscheidungen und Handlungen der Leitung angemessen überwacht und prüft;
- e. es angemessene Praktiken und Verfahren zur internen Governance für das Leitungsorgan und gegebenenfalls seine Ausschüsse gibt und
- f. alle Mitglieder des Leitungsorgans über die Gesamttätigkeit sowie die Finanz- und Risikolage der Wertpapierfirma mit klaren, wirksamen und gut transparenten Berichtslinien informiert werden.
Wertpapierfirmen der Kategorie 3
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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