+116. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über eine wirksame und …
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116. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über eine wirksame und …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Wertpapierfirma über eine wirksame und dauerhafte interne Compliance-Funktion und, soweit angemessen und verhältnismäßig, über Funktionen für das Risikomanagement und die Innenrevision verfügt, die über ausreichende Befugnisse, ausreichendes Gewicht und ausreichende Ressourcen verfügen und sich gegebenenfalls direkt an das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und dessen Ausschüsse, sofern eingerichtet, insbesondere den Risikoausschuss, wenden können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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