+119. Bei der Bewertung des Risikomanagementrahmenwerks sollten die zuständigen Behörden beurteilen …
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119. Bei der Bewertung des Risikomanagementrahmenwerks sollten die zuständigen Behörden beurteilen …
Bei der Bewertung des Risikomanagementrahmenwerks sollten die zuständigen Behörden beurteilen, inwieweit dieser Rahmen in die Gesamtstrategie der Wertpapierfirma integriert ist und inwiefern er die Gesamtstrategie der Wertpapierfirma beeinflusst. Insbesondere sollte bewertet werden, ob zwischen der Geschäftsstrategie, der Risikostrategie, der Risikobereitschaft und dem Risikomanagement einerseits und den Rahmen für das Kapital- und Liquiditätsmanagement andererseits angemessene und konsistente Verbindungen bestehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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