+153. In Bezug auf das Risiko für die Kunden, das Risiko für den Markt und das Risiko für die Firma …
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153. In Bezug auf das Risiko für die Kunden, das Risiko für den Markt und das Risiko für die Firma …
In Bezug auf das Risiko für die Kunden, das Risiko für den Markt und das Risiko für die Firma selbst sowie auf die Anforderung für fixe Gemeinkosten sollten die zuständigen Behörden überprüfen, ob die Wertpapierfirma die in der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Diese Leitlinien ermöglichen es den zuständigen Behörden jedoch, den Umfang der Bewertung über diese Anforderungen hinaus auszudehnen, um sich einen umfassenden Überblick über die Kapitalrisiken zu verschaffen. Insbesondere sollten die zuständigen Behörden Situationen erkennen, in denen bestimmte Risiken oder Risikoelemente durch die Mindesteigenmittelanforderungen nicht hinreichend abgedeckt sind, obwohl die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllt werden. So kann beispielsweise die 55 Verzögerung aufgrund der Verwendung des gleitenden Durchschnitts für einige K-Faktoren eine Abflachung der Tätigkeitsspitzen bewirken und der Einsatz vertraglich gebundener Vermittler anstelle interner Mitarbeiter zu einer Unterschätzung der Ausgaben führen. Diese Bewertung sollte bei der Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung nach Abschnitt 7.2.1 herangezogen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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