+176. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die …
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176. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die …
Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die mangelhafte Verwaltung der für sie verwalteten Vermögenswerte entsteht. Verwaltete Vermögenswerte umfassen Vermögenswerte, die sowohl im Rahmen der Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum als auch im Rahmen nichtdiskretionärer Vereinbarungen in Form von laufender Anlageberatung verwaltet werden. Dieses Risiko kann sich unter anderem aus der Nichteinhaltung der Mandatsbedingungen, einer übermäßigen Verschuldung, einer übermäßigen Konzentration, Liquiditätsengpässen 60 unterliegenden Vermögenswerten oder einer im Vergleich zum Mandat unangemessenen Komplexität der Produkte ergeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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