+6.3 Bewertung des Kundenrisikos
---+168. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …
---+169. Bei der Bewertung des Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die verschiedenen Arten …
---+170. Mittels der Bewertung des inhärenten Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
---+171. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …
---+172. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …
---+173. Um den Umfang der Bewertung des Kundenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …
---+174. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Risikobereitschaft in …
---+175. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …
---+176. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die …
---+177. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+178. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kundengelder verloren gehen und …
---+179. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Kundengelder entsprechend den nationalen …
---+180. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+181. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kunden aufgrund der mangelhaften …
---+182. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+183. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko von operativen Verlusten bei der Bearbeitung von …
---+184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …
---+185. Um ein umfassendes Verständnis des Kundenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen …
---+186. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …

6.3 Bewertung des Kundenrisikos

6.3.1 Allgemeine Erwägungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
168. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art …

Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko, das sich aus Risikopositionen jeglicher Art – einschließlich außerbilanzieller Risikopositionen – ergibt, bewerten: verwaltete Vermögenswerte, gehaltene Kundengelder, verwahrte und verwaltete Vermögenswerte sowie bearbeitete Kundenaufträge. Sie sollten auch den nationalen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Trennung der gehaltenen Kundengelder Rechnung tragen und prüfen, ob die Wertpapierfirmen eine Berufshaftpflichtversicherung als wirksames Instrument ihres Risikomanagements abgeschlossen haben, wie in Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 vorgesehen.

169. Bei der Bewertung des Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die verschiedenen Arten …

Bei der Bewertung des Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die verschiedenen Arten von Kunden sowie die Art und Komplexität der Tätigkeiten der Wertpapierfirma in Bezug auf diese Kunden berücksichtigen.

6.3.2 Bewertung des inhärenten Kundenrisikos

170. Mittels der Bewertung des inhärenten Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die …

Mittels der Bewertung des inhärenten Kundenrisikos sollten die zuständigen Behörden die wichtigsten Faktoren der K-Faktor-Beträge für das Kundenrisiko der Wertpapierfirma ermitteln und die prudentielle Auswirkung dieses Risikos auf die Wertpapierfirma beurteilen. Die Bewertung des inhärenten Kundenrisikos sollte daher im Wesentlichen auf den folgenden Schritten aufbauen:

  • a. erste Beurteilung;

59

  • b. Bewertung der Art und des Umfangs der Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kundenvermögen, dem Halten von Kundengeldern, der Verwahrung von Kundenvermögen und der Bearbeitung von Kundenaufträgen und
  • c. Bewertung der Systeme und Prozesse in Bezug auf diese Tätigkeiten.
171. Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als …

Die zuständigen Behörden sollten das Kundenrisiko sowohl für die gegenwärtige Situation als auch für zukünftige Szenarien bewerten.

172. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden auch eine Bewertung mit höherer Granularität durchführen, beispielsweise auf der Ebene der einzelnen Kunden.

Erste Beurteilung

173. Um den Umfang der Bewertung des Kundenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden …

Um den Umfang der Bewertung des Kundenrisikos zu bestimmen, sollten die zuständigen Behörden zunächst die entsprechenden Risikoquellen ermitteln, denen die Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann.

174. Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden: a. die Risikobereitschaft in …

Mindestens die folgenden Elemente sollten untersucht werden:

  • a. die Risikobereitschaft in Bezug auf das Kundenrisiko unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Wertpapierfirma;
  • b. das Gewicht des K-Faktor-Betrags für das Kundenrisiko im Vergleich zum K-Faktor-Gesamtbetrag;
  • c. Prognosen des K-Faktor-Betrags für das Kundenrisiko, sofern verfügbar;
  • d. die Art, Größe und Zusammensetzung der bilanziellen und außerbilanziellen kundenbezogenen Positionen der Wertpapierfirma;
  • e. sofern verfügbar, die Kosten der operativen Verluste auf den Kundenkonten im Vergleich zu den Gebühren.
175. Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der …

Im Rahmen der vorläufigen Analyse sollten die zuständigen Behörden die Veränderung der vorstehenden Indikatoren im zeitlichen Verlauf untersuchen, damit die Beurteilung der Hauptfaktoren für das Kundenrisiko der Wertpapierfirma auf soliden Informationen beruht.

Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management, AUM)

176. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko eines Verlusts bewerten, der den Kunden durch die mangelhafte Verwaltung der für sie verwalteten Vermögenswerte entsteht. Verwaltete Vermögenswerte umfassen Vermögenswerte, die sowohl im Rahmen der Portfolioverwaltung mit Ermessensspielraum als auch im Rahmen nichtdiskretionärer Vereinbarungen in Form von laufender Anlageberatung verwaltet werden. Dieses Risiko kann sich unter anderem aus der Nichteinhaltung der Mandatsbedingungen, einer übermäßigen Verschuldung, einer übermäßigen Konzentration, Liquiditätsengpässen

60 unterliegenden Vermögenswerten oder einer im Vergleich zum Mandat unangemessenen Komplexität der Produkte ergeben.

177. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Komplexität der Mandate, Erklärung zur Anlagepolitik oder umgesetzte Strategien;
  • b. Kundenprofile (Staatsfonds, institutionelle Anleger, Firmen- oder Privatkunden) und Risikotoleranz;
  • c. Anlageklassen des zugrunde liegenden Portfolios;
  • d. Betrag der verwalteten Vermögenswerte.

Gehaltene Kundengelder (Client money held, CMH)

178. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kundengelder verloren gehen und …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kundengelder verloren gehen und Kunden aufgrund der mangelhaften Verwaltung von Kundenkonten durch die Wertpapierfirma entschädigt werden müssen.

179. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Kundengelder entsprechend den nationalen …

Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Kundengelder entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Kundengeldern gehalten werden und von den eigenen Barmitteln der Wertpapierfirma eindeutig unterschieden werden können.

180. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Kontoart (Einlage bei einer Geschäftsbank);
  • b. Vereinbarung über den Zugang der Wertpapierfirma zu Kundengeldern;
  • c. genehmigte Anlagepolitik für Kundengelder;
  • d. Sammel- oder getrennte Einzelkonten;
  • e. Rückverfolgbarkeit von Kundengeldern;
  • f. Betrag der gehaltenen Kundengelder und Anzahl der Kunden;
  • g. Währungen, auf die Kundenkonten lauten.

Verwahrte und verwaltete Vermögenswerte (Assets safeguarded and administered, ASA)

181. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kunden aufgrund der mangelhaften …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, dass Kunden aufgrund der mangelhaften Verwaltung von verwahrten und verwalteten Vermögenswerten durch die Wertpapierfirma ein Verlust entsteht und sie entschädigt werden müssen.

182. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Weiterverwendung von gehaltenen Sicherheiten;

61

  • b. Liquidationsrechte in Bezug auf Vermögenswerte;
  • c. Wertminderung von Sicherheiten;
  • d. Übertragung der Verwaltung von Vermögenswerten durch ein anderes Unternehmen der Finanzbranche auf die Wertpapierfirma oder Übertragung durch die Wertpapierfirma auf ein anderes Unternehmen;
  • e. Arten von Vermögenswerten;
  • f. Tätigkeiten oder Unterlassung von Tätigkeiten bei Ereignissen im Zusammenhang mit Vermögenswerten (Abstimmung für die Hauptversammlung, Kuponzahlung, Fragen zu Rechten).

Bearbeitete Kundenaufträge (Client orders handled, COH)

183. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko von operativen Verlusten bei der Bearbeitung von …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko von operativen Verlusten bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen bewerten. Dieses Risiko kann sich aus System- oder menschlichen Fehlern ergeben, die auf die Komplexität von Prozessen, Verfahren und IT-Systemen (einschließlich des Einsatzes neuer Technologien) zurückzuführen sind, soweit diese zu Fehlern, einschließlich Verzögerungen, Fehlspezifikationen oder Sicherheitsverstößen, führen können.

184. Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken …

Sofern relevant, sollten die zuständigen Behörden folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen:

  • a. Anzahl und Auftragswert der bearbeiteten Kundenaufträge;
  • b. Art der zugrunde liegenden Vermögenswerte (OTC, mehr oder weniger liquide usw.);
  • c. Auftragsarten und -merkmale (nach Blockaufträgen, Festpreis usw.);
  • d. Übertragungs- oder Ausführungsmerkmale (elektronischer Handel oder sprachbasiert usw.);
  • e. Übertragungs- oder Ausführungsprozesse und -organisation (eigene Handelsabteilung für jede Anlageklasse, Händler, Handel für eigene Rechnung, Marktzugang usw.).

6.3.3 Bewertung des Risikomanagements und der Kontrollen in Bezug auf das Kundenrisiko

185. Um ein umfassendes Verständnis des Kundenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen …

Um ein umfassendes Verständnis des Kundenrisikoprofils der Wertpapierfirma zu erlangen, sollten die zuständigen Behörden auch das Risikomanagementrahmenwerk überprüfen, der ihren Tätigkeiten zugrunde liegt. Zu diesem Zweck sollten gegebenenfalls die folgenden Elemente bewertet werden:

  • a. Die Wertpapierfirma verfügt über eine solide, klar formulierte und dokumentierte Risikostrategie, die vom Leitungsorgan ordnungsgemäß validiert wurde und

62 Folgendes abdeckt: Vermögensverwaltung, Cashflow-Management innerhalb der Firma und Verwaltung der verwahrten und verwalteten Vermögenswerte;

  • b. die Wertpapierfirma verfügt über einen angemessenen organisatorischen Rahmen mit ausreichenden (qualitativen und quantitativen) personellen und technischen Ressourcen (Front- und Backoffice, Informationssysteme), um den Kunden ihre Dienstleistungen wirksam zu erbringen;
  • c. die Wertpapierfirma verfügt über einen stabilen und umfassenden Kontrollrahmen (Wirksamkeit und Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen) sowie solide Sicherheitsvorkehrungen, um die Risiken für Kunden in Einklang mit der Managementstrategie und Risikobereitschaft zu mindern;
  • d. die Wertpapierfirma verfügt über klar definierte Richtlinien und Verfahren für die Ermittlung, Steuerung, Messung und Kontrolle der operationellen Kundenrisiken;
  • e. die Rechte der Firma auf Zugang zu den Kundenkonten stehen in Einklang mit den geltenden Vorschriften.

6.3.4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Einstufung

186. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das …

Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertungen sollten die zuständigen Behörden das Kundenrisiko der Wertpapierfirma beurteilen. Diese Beurteilung sollte in einer Zusammenfassung der Ergebnisse wiedergegeben werden, die durch einen Risiko-Score auf

der Grundlage der in Tabelle5 angeführten Erwägungen ergänztwird. Wenn sichdie

zuständigen Behörden aufgrund der Wesentlichkeit bestimmter Risikofaktoren dafür entscheiden, diese Faktoren individuell zu bewerten und einzustufen, sollten die Vorgaben in dieser Tabelle, soweit möglich, analog angewandt werden.

Tabelle 5. Aufsichtliche Erwägungen zur Vergabe eines Scores für das Kundenrisiko

Risiko- Aufsichtliche Score BeurteilungErwägungen Erwägungen in Bezug auf das inhärente Risiko Risikomanagementsin Bezug Angemessenheit und Kontrollenauf die des der
Angesichts der Höhe • des inhärenten Risikos sowie angesichts des Risikomanagements • 1 und der Kontrollen liegt ein geringes Risiko einer wesentlichen • prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor.Art und Zusammensetzung der • Risikopositionen beinhalten kein wesentliches Risiko/ein sehr geringes Risiko. Das Risiko aus Positionen in komplexen Produkten und Transaktionen ist nicht • wesentlich/sehr gering. Das Konzentrationsrisiko ist nicht wesentlich/sehr gering.Das Risikomanagement und die Kontrollen Wertpapierfirma stehen Einklang mit allgemeinen Strategie Risikobereitschaft. Der organisatorische Rahmen ist solide, eine eindeutige Aufgabenverteilung und gewährleistet klare Trennung zwischender in ihrer und legt fest eine 63
•Das mit Prozessen und Systemen verbundene Risiko ist nicht wesentlich/sehr gering. • Art und Zusammensetzung derden Aufgaben Risikoträgern und Aufgaben Management-Kontrollfunktionen. Die Systeme für Messung, Überwachung und Meldung angemessen.von den der und die sind
Angesichts der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts des Risikomanagements 2 und der Kontrollen liegt ein mittleres bis geringes Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor.Risikopositionen beinhalten ein geringes bis mittleres Risiko. Es besteht ein geringes bis mittleres Risiko aus Positionen in komplexen Produkten und Transaktionen. Es besteht ein geringes bis mittleres Konzentrationsrisiko. Es besteht ein geringes bis mittleres Risiko im Zusammenhang mit Prozessen und Systemen.
Angesichts der Höhe des inhärenten Risikos sowie angesichts des Risikomanagements 3 und der Kontrollen liegt ein mittleres bis hohes Risiko einer wesentlichen prudentiellen Auswirkung auf die Wertpapierfirma vor.Art und Zusammensetzung der • Risikopositionen beinhalten ein mittleres bis hohes Risiko. Es besteht ein mittleres bis hohes Risiko aus Positionen in komplexen Produkten und Transaktionen. Es besteht ein mittleres bis hohes • Konzentrationsrisiko. Es besteht ein mittleres bis hohes Risiko im Zusammenhang mit Prozessen und Systemen.Das Risikomanagement und die Kontrollen Wertpapierfirma ihrer allgemeinen Strategie Risikobereitschaft gerecht. Der organisatorische Rahmen legt eindeutige Aufgabenverteilung und gewährleistet klare Trennung zwischender werden und nicht keine fest keine
Angesichts der Höhe • des inhärenten 4 Risikos sowie angesichts des • Risikomanagements und der Kontrollen liegt ein hohes RisikoArt und Zusammensetzung der Risikopositionen beinhalten ein hohes Risiko. Es besteht ein hohes Risiko aus Positionen in komplexen Produkten und Transaktionen. •den Aufgaben Risikoträgern und Aufgaben Management-Kontrollfunktionen. Die Systeme für die Messung, Überwachungvon den der und 64
einer wesentlichen • prudentiellen Auswirkung auf die • Wertpapierfirma vor.Es besteht ein hohes Konzentrationsrisiko. Es besteht ein hohes Risiko im Zusammenhang mit Prozessen und Systemen.und Meldung sind nicht ausreichend oder nicht hinreichend kohärent, einige Risiken werden nicht ordnungsgemäß überwacht oder gemeldet.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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