+213. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen …
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213. Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen …
Die zuständigen Behörden sollten das Firmenrisiko bewerten, das sich aus verschiedenen Risikofaktoren ergibt, wie z. B. aus operationellen Risiken aus dem täglichen Handelsstrom (DTF), dem Konzentrationsrisiko aufgrund von Großkrediten (CON) und dem 72 Risiko des Ausfalls von Handelsgegenparteien (TCD). Bei der Bewertung sollten die zuständigen Behörden gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auch Ursachen von Risiken für die Wertpapierfirma selbst berücksichtigen, wie wesentliche Änderungen beim Buchwert der Vermögenswerte, Ausfälle von Kunden oder Gegenparteien, Positionen in Finanzinstrumenten, Fremdwährungen und Waren sowie Verpflichtungen gegenüber Altersversorgungssystemen mit im Voraus festgelegten Leistungen. Gegebenenfalls sollten sie auch andere Faktoren berücksichtigen, die ein Risiko für die Wertpapierfirma darstellen könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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